Verwaltung von Sondereigentum

Unabhängig von der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bieten wir Ihnen auch die Verwaltung Ihrer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder auch mehrerer Wohnungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft an.

Je nach Vereinbarung können Sie von uns erwarten, dass alle Angelegenheiten zur Verwaltung und Betreuung Ihres Sondereigentums mit den dazugehörigen Sondernutzungsrechten, von uns ordnungsgemäß wahrgenommen werden.

Die Leistungen sind ähnlich der Mietverwaltung.



MWZTGS
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