Verwaltung von SondereigentumUnabhängig von der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bieten wir Ihnen auch die Verwaltung Ihrer einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder auch mehrerer Wohnungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft an. Je nach Vereinbarung können Sie von uns erwarten, dass alle Angelegenheiten zur Verwaltung und Betreuung Ihres Sondereigentums mit den dazugehörigen Sondernutzungsrechten, von uns ordnungsgemäß wahrgenommen werden. |
28.11.07 10:00
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28.11.07 10:00
Gewerbliches Mietrecht: Betriebspflicht auch bei wirtschaftlichen VerlustenZwischen den Mietvertragsparteien war vertraglich eine Betriebspflicht vereinbart worden. Diese...
28.11.07 10:00
Wohnraummietrecht: Kurz gemeldet!Mit Beschluss vom 18.10.2007 hat das OLG Oldenburg entschieden, dass der WEG-Verwalter gegen seine...
28.11.07 10:00
Wohnungseigentumsrecht: Keine nachträgliche Fassadendämmung nach eigenmächtigem FensteraustauschBaut ein Wohnungseigentümer eigenmächtig in seiner in einem Gebäude aus den 70-er Jahren liegenden... |