Verwaltung nach dem WohnungseigentumsgesetzUnter Beachtung des Wohnungseigentumsgesetzes, der Teilungserklärung und der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung verwalten wir das Wohnungseigentum der Gemeinschaft. Wahrung des GemeinschaftsfriedensHöchste Priorität bei der Verwaltung von Wohnungseigentum hat für uns der Ausgleich der zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen der Eigentümer. Als neutraler Erfüllungsgehilfe der Gemeinschaft übernehmen wir mit der WEG-Verwaltung somit auch die wichtige Aufgabe zur Wahrung des Gemeinschaftsfriedens. Werterhalt und WertsteigerungAls eines unserer wichtigsten Ziele gilt die Wertsicherung und Wertsteigerung des gemeinsamen Eigentums und somit eines jeden Sonder- und Teileigentums. Um dieses zu gewährleisten bevorzugen wir eine, mit dem Verwaltungsbeirat in enger Abstimmung geführte Zusammenarbeit. |
28.11.07 10:00
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28.11.07 10:00
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28.11.07 10:00
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28.11.07 10:00
Wohnungseigentumsrecht: Keine nachträgliche Fassadendämmung nach eigenmächtigem FensteraustauschBaut ein Wohnungseigentümer eigenmächtig in seiner in einem Gebäude aus den 70-er Jahren liegenden... |